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Liebe Leserinnen, liebe Leser,
2019 haben sich einige Regeln und Gesetze für digitale Kanäle geändert. Massen-Newsletter dürfen nicht mehr via WhatsApp verschickt werden und erst vor wenigen Tagen hat das Landgericht München I entschieden, dass WhatsApp, Instagram, Facebook sowie Facebook Messenger gegen Patente verstoßen und in ihrer derzeitigen Form nicht mehr angeboten werden dürfen. Im aktuellen OSK Weekly haben wir für Sie die wichtigsten Gesetzesänderungen und neuen Regeln zusammengefasst.
Viel Spaß beim Lesen!
Gericht verbietet WhatsApp, Facebook und Instagram in Deutschland
Gibt es Facebook, WhatsApp und Instagram in Deutschland bald nicht mehr? Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, hat das Landgericht München I entschieden, dass der Facebook-Konzern diese Apps in ihrer derzeitigen Form nicht mehr anbieten darf. In neun Fällen urteilte das Gericht vor wenigen Tagen, dass Teile der Software gegen Patente verstoßen, die das kanadische Unternehmen BlackBerry hält.
Dass der Konzern WhatsApp, Instagram, Facebook und Facebook Messenger in Deutschland abschaltet, sei aber unwahrscheinlich. Ein Sprecher des Konzerns sagte der SZ: „Wir werden weiterhin alle unsere Apps in Deutschland zur Verfügung stellen können. Die Gerichtsverfahren betreffen einige wenige spezifische Funktionen unserer Apps. Für diese Funktionen halten wir bereits Software-Updates bereit, um den Anforderungen des Unterlassungsgebots zu entsprechen, falls BlackBerry sich entscheidet, dieses zu vollstrecken.“
EuGH-Urteil zu Cookies: Nutzer sollten Einwilligung geben
Die Nachrichten zu Tracking, Cookies, Datenschutz und Nutzereinwilligungen haben sich in letzter Zeit überschlagen. So hat etwa ein EuGH-Urteil Anfang Oktober festgestellt, dass Tracking Cookies nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer gesetzt werden dürfen. Zwölf einzelne Pressemitteilungen von Landesdatenschutzbeauftragten verschiedener Bundesländer zu diesem Thema wurden verschickt. Manche Publisher und Webseiten-Betreiber sind verwirrt. Ist rechtskonformes Tracking noch möglich? Die Rechtsexperten von eRecht24 haben die Lage zusammengefasst und geben Handlungsempfehlungen.
Kurz zusammengefasst: Tracking Cookies dürfen laut den Fachleuten nicht mehr ohne echte Einwilligung der Nutzer gesetzt werden. Dabei sei es egal, ob in den Cookies tatsächlich personenbezogene oder nur anonyme Daten gespeichert werden. Es seien aber nicht alle Cookies betroffen. Weiter ohne Einwilligung erlaubt seien sogenannte First Party Cookies, die für eine Website erforderlich sind, zum Beispiel Warenkorb-Cookies oder Cookies für Log-ins.
Im Wesentlichen gehe es bei der aktuellen Diskussion um Marketing- und Tracking Cookies. eRecht24 empfiehlt daher, Google Analytics und Co nur noch mit vorheriger Nutzereinwilligung einzusetzen.
Medienstaatsvertrag beschlossen – Facebook, YouTube und Co bekommen Rundfunk-Regeln
Für Online-Anbieter wie Google und Facebook sollen in Deutschland künftig wichtige Grundsätze des hiesigen Medienrechts gelten. Die Bundesländer beschlossen daher vergangene Woche einen Medienstaatsvertrag. Das Regelwerk ersetzt den bisher geltenden Rundfunkstaatsvertrag und bezieht beispielsweise Online-Streamingdienste und Social-Media-Plattformen mit ein.
Reformiert wird unter anderem die Zulassungspflicht für Rundfunkangebote. Bisher kam es regelmäßig zu Problemen, weil zum Beispiel YouTuber mit mehr als 500 gleichzeitigen Zuschauern für ihre Live-Videos Lizenzen brauchten. Künftig sollen Influencer und Creators keine Zulassung benötigen, wenn sie im Durchschnitt weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichen oder nur eine geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten.
Ferner wird der Begriff „Medienintermediäre“ eingeführt. In diese Sparte fallen Plattformen wie Google und Facebook. Aber auch für Sprachassistenten und smarte Lautsprecher wie „Alexa“ gelten künftig die Regelungen des Staatsvertrags. Zur Unterzeichnung des Vertrages könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte das Regelwerk dann zu September 2020.
Instagram verzichtet auf Likes
Einer ausgewählten Gruppe von Instagram-Nutzern wird die Zahl der Likes unter Postings testweise nicht mehr angezeigt. „Nutzer, die Teil des Tests sind, sehen nicht mehr die Gesamtzahl der Likes und Views von Fotos und Videos anderer in ihrem Feed“, erläuterte die zu Facebook gehörende Fotoplattform. Die Likes eigener Beiträge bleiben für Nutzer sichtbar.
Hintergrund der Veränderung ist laut Instagram, „den Menschen zu helfen, sich auf die Fotos und Videos zu konzentrieren, die sie teilen, und nicht darauf, wie viele Likes sie dafür bekommen.“ Für Influencer, welche die Plattform als wirtschaftliche Basis benötigen, könnten die Pläne weitreichende Folgen haben. Sie sind darauf angewiesen, potenziellen Partnern ihre Reichweite zu demonstrieren, sichtbare Like-Zahlen sind in diesem Kontext eine zentrale Angabe. Instagram teilte mit, für diese Gruppe nach einer Lösung zu suchen.
Verbot von Massenversand via WhatsApp tritt in Kraft
WhatsApp verbietet seit dem 7. Dezember den Massenversand von Newslettern. In den hauseigenen FAQ verweist WhatsApp gezielt darauf, dass es sich eben um einen Messenger-Dienst für den privaten Gebrauch handele, durch den sich Nutzer vernetzen können: „Unsere Produkte sind nicht für den Massenversand oder den automatisierten Nachrichtenaustausch bestimmt. Beides verstößt seit jeher gegen unsere Nutzungsbedingungen.“
WhatsApp geht es nach eigener Aussage nicht darum, die direkte Kundeninteraktion zu unterbinden. Deshalb ist das Versenden sogenannter Notifications in Form von Push-Nachrichten weiterhin über WhatsApp Business möglich. Firmen, die so ein Business-Profil haben, können also weiter mit Kunden in Kontakt treten, etwa um den Status einer Bestellung mitzuteilen oder an eine Zahlung zu erinnern. Welche weiteren WhatsApp-Alternativen Unternehmen für die Kunden-Kommunikation einsetzen können, erklären wir auf unserem Blog.
YouTube behält sich vor, „nicht mehr wirtschaftliche“ Konten zu löschen
Die Empörung ist groß, seitdem YouTube die ab dem 10. Dezember 2019 geltenden Nutzungsbedingungen für die USA veröffentlicht hat. Einige Nutzer sind verunsichert, denn bestimmte Passagen lassen vermuten, dass die Plattform Konten löschen könnte, die aus ihrer Sicht kein Geld bringen.
Wie onlinemarketing.de schreibt, geht es konkret um Absätze in den Nutzungsbedingungen, in denen YouTube über Kündigungen aufgrund von „Änderungen des Dienstes“ informiert. Der Wortlaut:
„YouTube kann gegebenenfalls Ihren Zugriff oder den Zugriff Ihres Google-Kontos auf den gesamten oder einen Teil des Dienstes kündigen, wenn YouTube berechtigterweise davon ausgeht, dass die Bereitstellung des Dienstes an Sie nicht mehr wirtschaftlich ist.“
Wie genau „wirtschaftlich“ definiert ist, bleibt unklar, weswegen Video-Produzenten weltweit besorgt sind, dass sie ihre Kanäle und damit ihre wirtschaftliche Basis verlieren. In Deutschland ist diese Vorgehensweise jedoch bereits seit dem 22. Juli 2019 von YouTube in Kraft gesetzt worden. Es ist jedoch nicht bekannt, dass Konten gelöscht worden sind, die aktiv genutzt wurden.
Instagram fragt neue Nutzer nach dem Alter
Wer einen neuen Instagram-Account erstellt, muss nun sein Alter angeben, berichtet Spiegel Online. Für andere Mitglieder sei das Geburtsdatum nicht sichtbar. Mit den neu gesammelten Altersangaben will Instagram seinen Nutzern ein „individuelleres Nutzungserlebnis“ bieten, wie die Facebook-Tochter in einer Pressemitteilung schreibt. Dazu zählten beispielsweise Informationen über Kontrollfunktionen für einen Account und empfohlene Privatsphäre-Einstellungen für junge Menschen.
„Es ist für unsere Arbeit sehr wichtig, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie alt die Menschen sind“, sagt Instagrams Produktchef Vishal Shah in einem Interview mit Reuters. Es gehe nicht nur darum, altersgerechte Erfahrungen zu schaffen, sondern auch darum, der langjährigen Regel gerecht zu werden, jungen Menschen keinen Zugang zu gewähren.
Ob die Altersangaben der Nutzer stimmen, werde Instagram nicht systematisch überprüfen. Accounts bestehender Instagram-Nutzer sollen bis auf Weiteres ohne Angabe des Geburtsdatums weiter genutzt werden können.
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